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Haben Sie schon einmal eine ungewöhnliche Transaktion gemeldet?
Frage Nr. 7 der Aufsichtsbehörde
"Haben Sie jemals eine ungewöhnliche Transaktion gemeldet?" Wie werden Sie auf diese Frage antworten? Das GwG sieht zwei Hauptpflichten vor: Sie müssen Ihre Kund/-innen identifizieren und jede ungwöhnliche Transaktionen melden.
Meldung ungewöhnlicher Transaktionen
In Deutschland sind sie als Rechtsanwält/-in verpflichtet eine Transaktion zu melden, wenn sie verdächtig ist. Anwält/-innen empfinden es oft als Verrat an dem/der Mandanten/-in oder als eigenes Versagen und sind deshalb eher zurückhaltend, wenn es um die Meldepflicht geht.
Für das Berichtsjahr 2021 wurden der FIU rund 958.000 verdächtige Transaktionen gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr (2020: rund 481.000) entspricht dies fast einer Verdopplung der gemeldeten Transaktionen, was in etwa im Einklang mit dem Anstieg der eingegangenen Verdachtsmeldungen steht.
Meldeverfahren
Sie müssen eine durchgeführte oder beabsichtigte ungewöhnliche Transaktion immer melden. Hierfür benötigen Sie das Meldeportal der Financial Intelligence Unit-Deutschland (FIU-Deutschland). Die FIU-Deutschland setzt sich für die Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein. Auf diese Weise soll die Integrität des (Deutschen) Finanzsystems geschützt werden. Sie können anhand von subjektiven und objektiven Indikatoren feststellen, ob eine Transaktion ungewöhnlich ist. Auf der eigens dafür eingerichteten Webseite der FIU können Sie nachlesen, wie Sie eine Meldung machen können.
Sie müssen eine durchgeführte oder beabsichtigte ungewöhnliche Transaktion immer melden. Hierfür benötigen Sie das Meldeportal der Financial Intelligence Unit-Deutschland (FIU-Deutschland). Die FIU-Deutschland setzt sich für die Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein. Auf diese Weise soll die Integrität des (Deutschen) Finanzsystems geschützt werden. Sie können anhand von subjektiven und objektiven Indikatoren feststellen, ob eine Transaktion ungewöhnlich ist. Auf der eigens dafür eingerichteten Webseite der FIU können Sie nachlesen, wie Sie eine Meldung machen können.
Wichtigste Überlegung
Das Wichtigste, was Sie einem/-r Vorgesetzten zeigen können, sind die Überlegungen, die Sie gemacht haben. Angenommen, Ihre Dienststelle hat in den letzten vier Jahren Tausende von Akten bearbeitet, aber nie einen Bericht erstellt, dann können Sie mit kritischen Fragen rechnen. Die Aufzeichnung ist das wichtigste Element, insbesondere bei gewöhnlichen Geschäften. Das Wissen ist oft in den Köpfen der Anwälte/-innen. Dies zu notieren ist zusätzliche Arbeit, zumal er/sie die Angelegenheit selbst kennt. Wenn die Angelegenheit in der Kanzlei besprochen wird, wird auch dieses Gespräch oft nicht aufgezeichnet. Doch wie sollte man dann vorgehen?
Die Aufzeichnung kann auf verschiedene Weise erfolgen. Der einfachste Weg ist derzeit der Kauf einer Software für AML, wie RegLab. Mit dieser Anwendung können die Mitarbeitenden ihre Gedanken und Überlegungen austauschen und alle Informationen schnell aufzeichnen. Sie können dem/-r Vorgesetzten zeigen, dass sich mehrere Personen mit der Angelegenheit befassen und sie diskutiert haben. Mit einer Geldwäsche-Software können Sie sicher sein, dass eine vollständige Aufzeichnung der Überlegungen vorliegt, was bedeutet, dass Sie die von Ihnen erwartete Verpflichtung zur bestmöglichen Leistung erfüllt haben.
Thematisches Dossier: Vollständige Vorbereitung auf die Prüfung durch die Aufsichtsbehörde
Dieser Artikel ist Teil einer Reihe von Artikeln und Downloads, die Ihnen helfen sollen, sich auf den Besuch der Aufsichtsbehörde vorzubereiten. Der Inhalt basiert auf den häufig gestellten Fragen einer Aufsichtsbehörde während einer Prüfung. Wollen Sie 100% gegen Geldwäsche geschützt und auf den Besuch der Aufsichtsbehörde vorbereitet sein? Alle FAQs finden Sie in unserem Wissenszentrum.