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Vollständige Einhaltung der (inter)nationalen Sanktionen

Mit dem Screening-Tool von RegLab halten Sie sich immer an die aktuellen Richtlinien des Sanktionsgesetzes. Vollautomatisch prüft RegLab alle (inter)nationalen Sanktionslisten und Hochrisikoländerlisten. Hier erfahren Sie mehr über das Sanktionsgesetz, Sanktionslisten und Hochrisikoländerlisten. Erfahren Sie, wie Sie ohne großen Aufwand eine Sanktionsprüfung durchführen und überwachen können.

Screening-Instrument

Regelmäßige Überprüfungen Ihrer Kunden/-innen sind nach dem GwG vorgeschrieben. Dabei geht es nicht um eine einmalige Überprüfung bei der Aufnahme von Kunden/-innen. Sie sollten Ihre gesamte Kundendatei kontinuierlich auf etwaige Sanktionen überprüfen. Wie können Sie schnell und mühelos vorgehen, ohne eigene Ressourcen einzusetzen? 

Sie möchten, dass Ihre Kundendatei automatisch überprüft wird, ohne Zeit und Energie zu verschwenden. Manuelle Überwachung macht keinen Spaß. Die verschiedenen Sanktionslisten, einschließlich der EU-Sanktionsliste, werden ständig aktualisiert. RegLab hilft Ihnen, diese Herausforderung zu meistern.

RegLab vergleicht Ihre Kundendatei vollautomatisch mit den neuesten Sanktionslisten und Listen von Hochrisikoländern. Nicht nur der/die Kunde/-in, sondern auch die Kontaktperson, UBOs, Vertreter/-innen und deren Wohnsitzländer werden überprüft. Wenn eine Person oder ein Land auf einer dieser Listen auftaucht, werden Sie sofort benachrichtigt.  

Vor allem in der Anwaltschaft stellen wir fest, dass der Dekan immer aktiver wird, um die Kanzleien zur Durchführung dieser Überprüfung zu bewegen. Verschiedene Kanzleien haben die verfügbaren Listen abonniert und prüfen ihre Mandantenakten manuell. Sie wissen nur so viel: Es ist eine mühsame Arbeit! Lassen Sie RegLab diese Arbeit erledigen. 

Screening tool EN

Was ist das Geldwäschegesetz?

Das Geldwäschegesetz hat den Zweck, illegale Geldströme davon abzuhalten, in den Wirtschaftskreislauf einzudringen. Es basiert auf der EU-Geldwäscherichtlinie, die in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die EU hat die Anforderungen an die Verpflichteten durch die 5. EU-Geldwäscherichtlinie verschärft, die bis zum 1. Januar 2020 umgesetzt werden musste. Das Geldwäschegesetz wurde zuletzt am 1. August 2021 durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz („TraFinG“) geändert. 

Zu den Verpflichteten gehören auch  Rechtsanwälte/-innen, Steuerberater/-innen, Finanzunternehmen. Das GwG ist also nicht nur auf beaufsichtigte Finanzinstitute begrenzt.  

Unternehmen, die gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GwG fallen, haben bestimmte Pflichten zu erfüllen. Dazu gehören die Identifizierung ihrer Kunden/-innen, die Durchführung von Risikoanalysen und die Meldung von Verdachtsfällen an die zuständige Behörde. Die konkreten Anforderungen variieren je nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und der Risikobewertung. 

Welche Sanktionslisten gibt es?

Sanktionen gelten nicht nur für Einzelpersonen, sondern auch für Länder und Organisationen. Alle Sanktionsregelungen sind auf den Websites der Europäischen Union, der Vereinten Nationen und der nationalen Regierung zu finden. Bei der Erwägung von Sanktionen, sollten Sie an Folgendes denken:  

  • das Einfrieren von Vermögenswerten;
  • ein Verbot der Bereitstellung von Finanzmitteln;
  • ein Verbot oder eine Einschränkung der Erbringung von Finanzdienstleistungen. 

Um herauszufinden, ob Ihr/-e (potenzielle/-r) Kunde/-in auf einer Liste steht, nutzen Sie die Sanktionslisten der USA, der UNO, Deutschlands und der EU. Diese Sanktionslisten, die Sie abonnieren können, werden regelmäßig aktualisiert. Es ist von entscheidender Bedeutung, aktuelle Sanktionslisten zu konsultieren und den aktuellen Kundenstamm ständig zu überwachen. Die deutsche Sanktionsliste ist noch einigermaßen überschaubar, aber die EU-Sanktionsliste wird regelmäßig ergänzt. Europa ist in dieser Hinsicht sehr aktiv, was bedeutet, dass einzelne Organisationen und Personen regelmäßig Änderungen erfahren. Darin liegt die Herausforderung in der täglichen Praxis.  

  

Listen mit Hochrisikoländern  

Es gibt auch Länderlisten mit hohem Risiko, auf denen Länder aufgeführt sind, die ihre Massnahmen zur Geldwäschebekämpfung nicht in Ordnung haben, wie Afghanistan und Iran. 

Wer beaufsichtigt das Sanktionsgesetz?

Das Sanktionsgesetz verpflichtet die Unternehmen, der Aufsichtsbehörde zu melden, wenn ein/-e Kunde/-in auf einer der Sanktionslisten steht. In Deutschland ist für die Überwachung des SanktDG II die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfSd) zuständig, sofern nicht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Deutsche Bundesbank (BBk) zuständig sind.

Geldwäschegesetz: vollständige Einhaltung mit dem Screening-Tool von RegLab

Mit RegLab halten Sie die Vorgaben des GwG problemlos ein. Screening und Monitoring erfolgen vollautomatisch, danach erhalten Sie Benachrichtigungen bei erhöhtem Risiko. Auch wenn weitere Parteien hinzukommen oder sich UBOs ändern. Alle Sanktionslisten und Hochrisikoländerlisten sind enthalten — aktualisiert und vollständig.

RegLab zur Einhaltung des Geldwäschegesetzes

  • Vollautomatisches Screening;

  • Verwendung aktueller Listen;

  • Screening und Überwachung;

  • Screening aller Parteien;

  • Automatische Benachrichtigungen. 

Wie Sie vorgehen, wenn ein/-e Kunde/-in auf der Sanktionsliste steht

Sobald ein/-e Kunde/-in oder eine beteiligte Person auf einer Sanktionsliste auftaucht, müssen Sie sofort Maßnahmen ergreifen. Die genauen Maßnahmen hängen von den Bestimmungen in dem Aussenwirtschaftsgesetz (AWG) ab. Dabei spielt auch die Art der Dienstleistung eine Rolle. In jedem Fall müssen Sie die Dienstleistungen sofort einstellen und den/die Kunden/-in benachrichtigen. Die Dienstleistung ist ohne vorherige Ausnahmegenehmigung verboten. Eine mögliche Ausnahmegenehmigung für die Dienstleistung muss beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beantragt werden.

Was passiert, wenn Sie das Geldwäschegesetz nicht einhalten?

Angenommen, Ihr Unternehmen hält sich nicht an die GwG-Anforderungen. Was sind die Folgen? 

  • Die Aufsichtsbehörden sind befugt, gegen ein Unternehmen eine Geldbuße, oder sogar eine Freiheitsstrafe zu verhängen, wenn dieses das GwG nicht einhält. Sie kann auch die Nichtmeldung strafrechtlich verfolgen. Auch der strafrechtliche Weg, nämlich die Beihilfe zur Geldwäsche, ist möglich. 
  • Wenn Sie eine ungewöhnliche Transaktion nicht melden, obwohl Sie sich der Ungewöhnlichkeit der Transaktion bewusst sind, kann dies zu Geldstrafen und sogar zu Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr führen. Ein Verstoß gegen das GwG ist eine Straftat im Sinne von § 261 StGB.  

Das GwG fühlt sich für viele Unternehmen immer noch sehr fremd an. Dennoch sehen wir eine Zunahme von Prüfungen und Bußgeldern wegen Nichteinhaltung der Richtlinien.  

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Die Bedeutung des Geldwäschegesetzes 

Das Geldwäschegesetz wurde geschaffen, um Geldwäsche zu bekämpfen und Terrorismusfinanzierung zu unterbinden. In diesem Artikel erkläutern wir seine Bedeutung.

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