Skip to content

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Erklärung zum Datenschutz

Die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden/-innen ist für Unternehmen, die im Rahmen der Geldwäschebekämpfung tätig sind, obligatorisch. Die Versendung des Auftragsschreibens, einschließlich der allgemeinen Geschäftsbedingungen, und dessen Genehmigung durch die Kunden/-innen ist in dieser Hinsicht von entscheidender Bedeutung. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen

Ein wichtiger Aspekt im Rahmen der Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden/-innen ist, dass diese das Auftragsschreiben, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung erhalten und genehmigen. Häufig werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung separat per E-Mail versandt. Dies lässt sich einfacher und professioneller gestalten.

Anstatt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung per E-Mail zu versenden, können Sie dies auch mit dem Auftragsschreiben von RegLab tun.

Sobald der/die Kunde/-in alle Angaben ausgefüllt hat, kann er das Auftragsschreiben, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung sofort akzeptieren mit Hilfe eines Kontrollkästchens. Die Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung zusammen mit den Angaben des/der Kunden/-in ist bei RegLab somit optional. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen können in verschiedenen Sprachversionen vorliegen. In RegLab können diese Dokumente zentral hochgeladen werden. Ein/-e englische/-r Kunde/-in erhält dann die englischen Geschäftsbedingungen. Ein/-e spanische/-r Kunde/-in die spanische Version. 

Durch die Automatisierung des Prozesses haben Sie ein professionelles Erscheinungsbild gegenüber dem/-r Kunden/-in. Sie können in der Datei auch sehen, ob und wann der/die Kunde/-in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung zugestimmt hat.

Was ist, wenn sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern?

Wenn sich Ihr Unternehmen ändert, ist es sinnvoll, dass sich auch Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Eine Änderung ist möglich. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die für bereits geschlossene Verträge gelten, können jedoch nicht einfach so geändert werden. In diesem Fall müssen Sie diese geänderten Verträge von dem/der Kunden/-in genehmigen lassen. In RegLab laden Sie die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hoch. Diese können Sie neuen Mandanten/-innen als Teil des Auftragsschreibens zusenden. Sie können diese geänderten Bedingungen auch an bestehende Kunden/-innen senden und sie um ihre Zustimmung bitten. 

Approving the Privacy statement

Kann man die Datenschutzerklärung in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen?

Nein, Sie können eine Datenschutzerklärung nicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen "verstecken". Der Grund dafür ist, dass der Inhalt dieser Erklärung leicht zugänglich sein sollte. Wenn man sie in einem anderen Dokument suchen muss, gilt sie als nicht zugänglich. Kurz gesagt, die Datenschutzerklärung sollte immer ein separates Dokument sein.

Sind allgemeine Geschäftsbedingungen im Rahmen des GwG obligatorisch?

Das Auftragsschreiben ist Teil der Geldwäscheprävention. AGBs fallen jedoch nicht unter diese Verpflichtung. Dennoch ist es ratsam, allgemeine Geschäftsbedingungen zu verfassen. Auch wenn sie nicht verpflichtend sind, können Sie damit eine Menge Probleme mit Kunden/-innen vermeiden. Schließlich sind darin die Vorschriften des Unternehmens für die zu erbringenden Dienstleistungen klar festgelegt. Bei Meinungsverschiedenheiten mit einem/-r Kunden/-in können Sie sich darauf berufen. Wie bequem ist es doch, den/die Kunden/-in direkt ankreuzen zu lassen, ob er/sie einverstanden ist, dank RegLab.

RegLab

Aktuelle Dateien zur Geldwäschebekämpfung 

Bei einem Audit wird die Aufsichtsbehörde prüfen, wie Sie Ihre Dateien zur Geldwäscheprävention verwalten. In diesem Artikel erklären wir, welche Teile die Aufsichtsbehörde überprüft und wie Sie Ihre Geldwäsche-Verwaltung auf dem neuesten Stand halten können.  

Mehr über Dateien zur Geldwäschebekämpfung