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Risikobewertung

Zusammenfassung 

Dieser Beitrag widmet sich der Wichtigkeit von Risikopolitik und Risikoprofilen. Lesen Sie weiter, um zu verstehen, was genau diese Konzepte bedeuten und wie sie angewendet werden.

Was ist eine Risikopolitik? 

Risikopolitik definiert einen Plan, der die Handhabung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken durch ein Unternehmen regelt. Sie umfasst Richtlinien und Verfahren zur Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung von Risiken. 

Hierin werden Methoden festgelegt, wie Kunden/-innen bewertet und wann ein/-e Kunde/-in als risikoreich eingestuft wird. Die Bestimmung eines hohen Risikoprofils obliegt der unternehmensinternen Entscheidung. Eine einfache Methode besteht darin, eine Liste mit Risikoindikatoren in die Richtlinie aufzunehmen. 

Darüber hinaus legt die Politik fest, wie Risiken reduziert und unter welchen Umständen die Geschäftsbeziehung beendet wird. Sie bildet somit einen Rahmen für das Risikomanagement und die Entscheidungsfindung. 

 

Was ist ein Risikoprofil? 

Ein Risikoprofil bewertet die Wahrscheinlichkeit, dass ein/-e Kunde/-in, eine Transaktion oder eine Aktivität in Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung involviert ist. Für jede/-n Kunden/-in wird ein individuelles Risikoprofil erstellt, um angemessene Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen, z. B. verstärkte Überprüfungen.

 

Warum ist die Festlegung von Risikopolitik und Risikoprofil wichtig? 

Durch die Identifikation und Beschreibung von Risiken in der Risikopolitik können potenzielle Risiken für jede/-n Kunden/-in besser erkannt werden. Sie dient als Leitfaden für Mitarbeitende und ermöglicht eine gezielte Risikobewältigung. 

Die Festlegung eines Risikoprofils für jede/-n Kunden/-in ermöglicht es Unternehmen, Risiken zu verstehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu managen und zu mindern. Dies kann die Durchführung verstärkter Kontrollen oder sogar die Ablehnung von Kunden/-innen mit hohem Risiko umfassen. 

 

Welche Arten von Risikoprofilen gibt es? 

Im Rahmen des Geldwäschegesetzes (GwG) werden niedrige, mittlere und hohe Risikoprofile unterschieden. Die Festlegung erfolgt anhand der bereitgestellten Kundendaten und der in der Risikopolitik beschriebenen Risiken. 

 

Wie erfolgt die Bestimmung des Risikoprofils? 

Das Risikoprofil wird basierend auf den von dem/-r Kunden/-in bereitgestellten Informationen und den Richtlinien der Risikopolitik festgelegt. In dieser Politik sind bereits die häufigsten Risiken beschrieben, was bei der Identifizierung potenzieller Risiken und der Bewertung ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen hilft. Es ist ratsam, diese Politik als Leitfaden zu nutzen. 

Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick darüber, wie die drei verschiedenen Risikoprofile in der Regel bestimmt werden: 

  • Niedriges Risikoprofil: Ein börsennotiertes Unternehmen oder seine hundertprozentige Tochtergesellschaft wird aufgrund der intensiven Überwachung in der Regel als Einrichtung mit niedrigem Risikoprofil eingestuft, vergleichbar mit einer Regierungsbehörde oder einer anderen überwachten Partei. 
  • Mittleres Risikoprofil: Dies ist der Ausgangspunkt gemäß den Bestimmungen des GwG. Standardmäßig hat jede/-r Kunde/-in ein mittleres Risikoprofil, es sei denn, es wird durch verschiedene Faktoren das Gegenteil bewiesen. 
  • Hohes Risikoprofil: Ein hohes Risikoprofil wird unter anderem basierend auf folgenden Kriterien bestimmt: 
    • Herkunftsland mit hohem Risiko 
    • Politisch exponierte Personen (PEP) 
    • Unternehmensstruktur 
    • Tätigkeit/Branche 
    • Art der Transaktion/Dienstleistung 

 

Was ist beim Risikoprofil zu beachten?

Die Begründung/Beschreibung des gewählten Risikoprofils ist eigentlich eine kurze Auflistung möglicher Risiken und festgestellter Auffälligkeiten. Sie vermerken:
  • In welchem Land der/die Kunde/-in ansässig ist; 
  • Ob die Unternehmensstruktur transparent ist; 
  • In welchem Land der UBO ansässig ist; 
  • Ob sich aus den Screenings Übereinstimmungen ergeben und; 
  • Ob andere Besonderheiten in Bezug auf die Dienstleistungen für den/die Kunden/-in und die Tätigkeit oder den Sektor/die Branche, in der der/die Kunde/-in tätig ist, festgestellt wurden 

 

Beispiel für ein Risikoprofil 

  • Niedriges Risikoprofil: "Die Kundin ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft eines börsennotierten US-Unternehmens. Die Börse unterliegt der Aufsicht der SEC. Es wurden keine weiteren Besonderheiten festgestellt." 
  • Mittleres Risikoprofil: "Die Kundin hat seinen Sitz in den Niederlanden. Die UBO-Vertreterin hat ebenfalls ihren Wohnsitz in den Niederlanden und besitzt die niederländische Staatsbürgerschaft. Die Aktionärsstruktur ist transparent und nicht komplex. Es wurden keine weiteren Auffälligkeiten festgestellt." 
  • Hohes Risikoprofil: "Die Kundin ist in einem Hochrisikoland ansässig. Die Aktionärsstruktur ist komplex, aber erklärbar. Es wurden keine weiteren Auffälligkeiten festgestellt."

 

Welche Arten von Nachprüfungen gibt es?

Nachdem Sie das Risikoprofil Ihres/-r Kunden/-in ermittelt, begründet und dokumentiert haben, folgt der nächste Schritt: die Untersuchung. Die Art der Untersuchung, die Sie durchführen, hängt in der Regel vom Risikoprofil ab.

  • Vereinfachte Untersuchung:
    Diese Art der Untersuchung wird bei einem börsennotierten Unternehmen (einschließlich hundertprozentiger Tochtergesellschaften) oder staatlichen Behörden/regulierten Parteien angewendet. 
  • Reguläre Untersuchung:
    Diese Form der Untersuchung bildet den Ausgangspunkt für Kunden/-innen mit mittleren Risikoprofilen. Im Falle einer regulären Untersuchung besteht kein Grund, eine vereinfachte oder verstärkte Untersuchung durchzuführen.  
  • Verstärkte Ermittlungen bei hohem Risikoprofil:
    Bei Kunden/-innen mit hohem Risikoprofil werden verstärkte Ermittlungen durchgeführt. Dies umfasst die Untersuchung der Herkunft der Vermögenswerte, der Aktionärsstruktur und möglicher Bedenken hinsichtlich der Transaktionsressourcen, unter anderem. 
  • Verstärkte Ermittlungen trotz niedrigem Profil:
    Manchmal erfordert ein/-e Kunde/-in mit niedrigem Risikoprofil dennoch verstärkte Untersuchungen. Dies kann der Fall sein, wenn beispielsweise ein/-e Kunde/-in beabsichtigt, ein Unternehmen in einem Hochrisikoland zu gründen. Obwohl das Risikoprofil niedrig bleibt, erfordert die Beteiligung eines Hochrisikolands an der Transaktion zusätzliche Prüfungen. Solche Ausnahmen sind selten, aber wir informieren Sie gerne über mögliche Situationen.
     

Risikobewertung als Instrument 

Das GwG fordert eine sorgfältige Risikobewertung bei der Eingehung neuer Kundenbeziehungen. Zur Unterstützung haben wir ein Dokument erstellt, das Ihnen dabei hilft, das Risikoprofil Ihrer Kunden/-innen zu bestimmen. Es enthält Fragen, anhand derer Sie die Risikostufe leicht ermitteln können. 

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass jede Situation individuell analysiert werden muss. Halten Sie sich stets über Gesetzes- und Verordnungsänderungen auf dem Laufenden und passen Sie Ihre AML-Verfahren und Richtlinien entsprechend an. Ihre Richtlinie sollte kein statisches Dokument sein, sondern sich dynamisch an die sich ändernden Anforderungen anpassen. 

Durch eine gründliche Sorgfaltsprüfung und Risikobewertung erfüllen Sie nicht nur Ihre gesetzlichen Verpflichtungen, sondern tragen auch zur Förderung eines integeren und sicheren Finanzsektors bei. Gemeinsam arbeiten wir an einer soliden Bekämpfung gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. 

 

 

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